Geilenkirchen – Teveren; 100 Bäume gefällt und 400 m Hecke entfernt; Wäldchen für die Flugsicherheit geopfert; Verband bestreitet die Erforderlichkeit der Maßnahme!


In Geilenkirchen - Teveren, wurden rechtsseitig der Bocketzgracht in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" 100 alte Bäume gefällt. Zudem wurde eine 400 m lange Weißdornhecke entfernt.

Von dieser Maßnahme erfuhr die Initiative erst aus der Geilenkirchener Zeitung vom 14. Februar 2008. Recherchen der Zeitung ergaben, dass auf Forderung der Wehrbereichsverwaltung Düsseldorf und in Absprache mit den Luftverkehrsbehörden der Kreis Heinsberg die Genehmigung für das Abholzen erteilt hatte.

Anhand der Topographie und des einzuhaltenden Steigungswinkels der Flugzeuge seien Berechnungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bäume gefällt werden müssen. Eine Höhe von mehr als zehn Metern über der Spitze des Hangs werde problematisch.

Der Leiter der Unteren Landschaftsbehörde Wilfried Döll erklärte gegenüber der Zeitung: „Um die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, mussten wir die Bäume fällen lassen.“

Die Teverener Bevölkerung war wegen der unerwarteten Aktion sehr verärgert. Augenscheinlich hatte die Genehmigungsbehörde es zudem nicht für nötig erachtet, die Stadt Geilenkirchen zu informieren. Der zuständige Ortsvorsteher hatte keine Kenntnis von der Maßnahme.

Für Überraschung sorgte dann die Erklärung des AWACS-Verbandes, wonach dieser nicht das Fällen der Bäume gefordert habe. Vielmehr schien ein Stutzen der Bäume auf ein sicheres Maß nach Ansicht des Verbandes auszureichen.

„Wir waren überrascht, dass die Bäume und eine Hecke komplett entfernt wurden und bedauern sehr, dass die Arbeiten weit über das beantragte Maß hinausgingen“, so wurde Brigadegeneral Stephen D. Schmidt im Artikel vom 16. Februar zitiert.

Grundsätzlich sollten die Bürger davon ausgehen, dass die Untere Landschaftsbehörde auch für den Schutz der Umwelt zuständig ist. Die Erforderlichkeit der Baumfällaktion zu erläutern ist nunmehr Aufgabe der Genehmigungsbehörde.

Im Lokalradio warnte die Untere Landschaftsbehörde eines Nachbarkreises die Bevölkerung gerade vor Pflegeschnitten an Hecken nach dem 01. März. Zuwiderhandlungen wurden mit hohen Bußgeldern bedroht. Augenscheinlich gibt es bei den zuständigen Landschaftsbehörden unterschiedliche Betrachtungsweisen hinsichtlich der Schutzwürdigkeit unserer Natur.