Europäischer Gerichtshof: Nachtflüge verstoßen gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2.10.2001 entschieden, dass der nächtliche Fluglärm am Londoner Flughafen Heathrow die
Menschenrechte der Anwohner verletzt. Das Gericht stellte fest, dass
sowohl der Artikel 8 als auch der Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden.
Das Gericht sprach jedem der acht Kläger 4.000 Pfund (knapp 13.000 Mark/6.500 Euro) zu sowie insgesamt 70.000 Pfund für Gerichts- und andere Kosten. Die Klage war maßgeblich durch HACAN clearskies unterstützt.
Die britische Regierung muss nun die gesamte Frage von Flügen zwischen
23.30 Uhr und 06.00 Uhr in Heathrow neu überdenken. Das Gericht erklärte, die
Regierung sei dafür verantwortlich, einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Recht der Bürger auf nächtlichen Schlaf zu finden. Gegen das
Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm begrüßt das Straßburger Urteil. In Deutschland müssen jetzt die Nachtbeschränkungen erheblich verschärft werden. Um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, ist ein generelles Nachtflugverbot die sicherste Lösung. Neben den Bundesländern ist ist auch die Bundesregierung
gefordert.
Der Straßburger Richterspruch ist ein grundsätzliches Urteil, das
Auswirkungen auf bereits laufende und künftige Klagen gegen nächtlichen Fluglärm haben wird. Volltext des Urteils im Bereich BVF Intern Pressemitteilung des EuGH:

http://www.echr.coe.int/Eng/Press/2001/Oct/Hattonjudepress.htm

Siehe auch BVF-news 2000-1